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Baugenehmigung

Braucht es für Wintergärten und Terrassendächer eine Baugenehmigung?
Die eindeutige Antwort ist: „JA“
Doch halb so schlimm, da es sehr klare Bestimmungen (Auflagen) zur Erreichung der Baugenehmigung gibt, sind diese, bei Einhaltung derselben auch rasch zu erhalten. Wie geht das? Gehen wir für diesen Fall davon aus, dass Sie bereits den Wintergartenbauer Ihres Vertrauens mit der Errichtung Ihres Wintergartens betraut haben.

Dann wird dieser – in den meisten Fällen ohne Mehrkosten – geeignete Einreichunterlagen für Sie erstellen, welche Sie dann in entsprechender Form und Anzahl zu Ihrem Gemeindeamt bringen, um das Verfahren einzuleiten. Der Ablauf eines Genehmigungsverfahrens wird einige Wochen in Anspruch nehmen und endet in der Regel mit einer Bewilligung des geplanten Wintergartens, so fern bereits in der Planung, durch Ihren Wintergartenpartner, alle relevanten Vorschriften bedacht und in den Plan eingearbeitet wurden.

Sollte sich herausstellen, dass der eingereichte Plan noch nicht entspricht, wird eine dementsprechende Änderung nötig, um dann in einem zweiten Anlauf die Freigabe zu erhalten. Die anfallenden, an die Gemeinde zu bezahlende Gebühren für ein Verfahren dieser Art (Bauverhandlung) sind zwar nicht zu vermeiden, deren Höhe stellt aber nur einen kleinen Prozentanteil im Vergleich zur Gesamtanschaffung dar. Also nur Mut, scheuen Sie das Baugenehmigungsverfahren nicht, es wird sich in jedem Fall für Sie lohnen. Die Erhöhung der Lebensqualität und die Wertsteigerung für ihr Eigenheim sind eine garantierte Entschädigung dafür.

Ihr
Siegfried Kuzdas

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